Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016

Beratungsarten

  • Allgemeine Beratungen sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratungen sind z.B. Beratungen von Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden

 Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung):

  • Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen,
  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4.000 Euro,
  • Fördersatz 50% (NBL 80%)
  • Voraussetzungen: vorheriges Informationsgespräch mit Regionalpartner, online-Antragstellung vor Beginn der Beratung

Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung):

  • Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen,
  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 Euro,
  • Fördersatz 50% (NBL 80%)
  • Voraussetzungen: online-Antragstellung vor Beginn der Beratung

Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmenssicherungsberatung

  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 Euro,
  • Fördersatz 90% bundesweit
  • Voraussetzungen: 20a/b der Leitlinien für staatliche Beihilfen, vorheriges Informationsgespräch mit Regionalpartner, online-Antragstellung vor Beginn der Beratung

Allgemeine Voraussetzungen und Infos:

  • Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Antragstellung online vor Beginn der Beratung
  • Umfangreicher Beratungsbericht durch das Beratungsunternehmen
  • Zertifizierung und Zulassung des Beratungsunternehmens