Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016
Beratungsarten
- Allgemeine Beratungen sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Spezielle Beratungen sind z.B. Beratungen von Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden
Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung):
- Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen,
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4.000 Euro,
- Fördersatz 50% (NBL 80%)
- Voraussetzungen: vorheriges Informationsgespräch mit Regionalpartner, online-Antragstellung vor Beginn der Beratung
Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung):
- Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen,
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 Euro,
- Fördersatz 50% (NBL 80%)
- Voraussetzungen: online-Antragstellung vor Beginn der Beratung
Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmenssicherungsberatung
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 Euro,
- Fördersatz 90% bundesweit
- Voraussetzungen: 20a/b der Leitlinien für staatliche Beihilfen, vorheriges Informationsgespräch mit Regionalpartner, online-Antragstellung vor Beginn der Beratung
Allgemeine Voraussetzungen und Infos:
- Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Antragstellung online vor Beginn der Beratung
- Umfangreicher Beratungsbericht durch das Beratungsunternehmen
- Zertifizierung und Zulassung des Beratungsunternehmens