Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Kunden abgeschlossenen Verträge.

1. Vertragsabschluss
1.1 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmen bzw. deren vertretungsberechtigte Geschäftsführer bzw. Inhaber.
1.2. Unternehmen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht oder aufgenommen wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Datenschutz
2.1 Zur Bearbeitung der Aufträge speichert die Unternehmensberatung die vom Kunden übergebenen Daten.
2.2 Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Leistungserstellung erhaltenen Informationen und Daten wird zugesichert.

3. Leistungen
3.1 Die Leistungserbringung der Unternehmensberatung erfolgt zeitlich entsprechend der Vereinbarung
3.2 und inhaltlich entsprechend der Abstimmung mit dem Kunden.

4. Zahlungskonditionen
4.1 Die Zahlung ist spätestens mit Abschluss der Leistung entsprechend der Honorarvereinbarung sofort und ohne Abzug fällig.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt im Leistungsmonat zuzüglich der angefallenen Reisekosten und des aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
4.3 Bei Leistungen von mehr als 2 Tagen gelten Abschlagzahlungen von 30% mit Auftragserteilung als vereinbart.

5. Ortsexklusivität
Eine Ortsexklusivität für Beratungsleistungen ist ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Beginn der Leistung unter Erstattung des bereits entstandenen Aufwands möglich.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Oktober 2017